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Kurtaxe

In allen sechs Gemeinden des ZweiTälerLandes gilt eine einheitliche Kurtaxesatzung.

Lediglich die Höhe der Kurtaxe differiert, sie beträgt in Biederbach 1,40 € und in den anderen fünf Gemeinden 1,60 € pro Person und Tag. Kinder sind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. Weitere Ausnahmen gibt es u.a. für Schwerbehinderte und Geschäftsreisende.

Alle Urlaubsgäste, die Kurtaxe bezahlen, haben Anspruch auf die KONUS-Gästekarte, welche bei der Anmeldung beim Gastgeber im ZweiTälerLand übergeben wird. Sie berechtigt zur freien Fahrt mit Bus und Bahn im Schwarzwald und freien Eintritten in Museen, Zoo, Freibäder und eine Freizeitanlage im ZweiTälerLand.

Im Schwarzwald erkennen fast alle Tourismusorte die KONUS-Gästekarte an. Sie bietet auch dort zahlreiche Preisvorteile bei vielen Einrichtungen. Alle attraktiven Angebote sind im Schwarzwald-Gästejournal aufgelistet, welches beim Gastgeber und in den i-Punkten kostenlos ausliegt.

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