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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil I. Zimmervermittlung / Teil II. Pauschalangebote

I. Zimmervermittlung

1. Abschluss des Vermittlungsvertrages:

Wir sind außer bei Pauschalreisen, die wir im eigenen Namen anbieten, nicht als Reiseveranstalter, sondern lediglich als Vermittler und Vertreter der Leistungsträger tätig. Beherbergungsverträge werden zwischen Ihnen und den von uns vertretenen Leistungsträgern geschlossen.

2. Bezahlung:

Die Bezahlung erfolgt direkt an den Beherbergungsbetrieb.

3. Umbuchungen:

Soll statt Ihnen eine Ersatzperson die gebuchte Leistung in Anspruch nehmen, was gegen eine Umbuchungsgebühr von 15 € möglich ist, so wollen Sie dies bitte so früh wie möglich mitteilen.

4. Haftung:

Wir haften als Reisevermittler grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5. Rücktritt:

Falls Sie die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nehmen, berechnen wir Ihnen Rücktrittskosten in Höhe von 25 €. Wir weisen darauf hin, dass die von uns vertretenen Leistungsträger eigene Erfüllungsansprüche geltend machen können.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

6. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung:

Eventuelle Ansprüche sind innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der gebuchten Leistung bei uns anzumelden. Verjährung tritt mit Ablauf von 6 Monaten nach vorgenanntem Zeitraum ein.

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II. Pauschalangebote

1. Abschluss des Reisevertrages:
Mit Ihrer Reiseanmeldung auf Grundlage der in unseren Prospekten und sonstigen Veröffentlichungen von uns in eigenem Namen veranstalteten Pauschalreisen bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.
Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.

2. Bezahlung, Sicherungsschein:
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins § 651k III BGB gefordert oder angenommen werden.
Ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ist nicht auszuhändigen, wenn a) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- nicht übersteigt, b) wenn die Reiseleistungen keine Beförderung von und zum Reiseort beinhalten und nach den mit dem Gast getroffenen Zahlungsvereinbarungen der gesamte Reisepreis erst mit Reiseende zahlungsfällig wird.
Mit Vertragsschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
Der Reisepreis ist zwei Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus den in Nr. 7 genannten Gründen abgesagt werden kann.
Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind, der Sicherungsschein übergeben ist und die wir zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Das Recht des Gastes zur Zurückbehaltung einer strittigen, von uns nach Vertragsschluss geforderten Preiserhöhung, bleibt hiervon unberührt.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

3. Leistungen, Preise:
Die Leistungen/Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit sich aus den konkreten Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt nichts anderes ergibt. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in den von uns publizierten Angeboten, sowie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Die Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer, - zu den in unseren Angeboten ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

4. Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt.

Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer andern mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel berechnen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen wie folgt:
Bis zum 28. Tag vor Reiseantritt 30 % mindestens 25 € pro Person,
bis zum 16. Tag vor Reiseantritt 50 % mindestens 25 € pro Person,
zum 5. Tag vor Reiseantritt 60 % mindestens 25 € pro Person,
bei Rücktritt einen Tag vor Anreise oder Nichtantritt 80 % mindestens 25 € pro Person.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese ist im Reisepreis nicht enthalten.

6. Umbuchungen, Ersatzperson:
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bis 29 Tage vor Reiseantritt 25 € je Person. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von 25 € je Person zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner.
Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnung entgegenstehen.
Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Fahrkarten zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter:
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu drei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.

8. Höhere Gewalt:
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragspartner gem. § 651 j BGB kündigen.

9. Gewährleistung:
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im eigenen Interesse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Für den Verlust bzw. Beschädigung von Wertgegenständen und Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.

10. Haftung, Verjährung:
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis 4.000 € bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser 4.000 € übersteigt.
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche verjähren im Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise, wenn sie uns gegenüber geltend gemacht worden sind bzw. uns diesen Ansprüchen zugrundeliegenden Mängel mitgeteilt worden sind. Ansonsten gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Es sei denn sie beruhen auf einem, von uns zu vertretenden, anfänglichem Unvermögen. Die Verjährung ist bis zur schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt. Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren in 3 Jahren.

11. Allgemeine Bestimmungen:
Einzelheiten unserer Angebote entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung unserer Angebote verlieren alle unseren früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. Für Druck und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Januar 2012

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