

Infos zu Preisen, Beherbergungsvertrag, Reiserücktritt, ...
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Die Preise entsprechen dem Stand Dezember 2009 und beruhen auf den von den Betrieben abgegebenen Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Gewähr übernehmen können. Bei Kurzaufenthalten kann der Vermieter einen Aufpreis berechnen. Die Preise bei Zimmern verstehen sich pro Person mit Frühstück. Die Preise bei Ferienwohnungen verstehen sich für zwei Personen ohne Verpflegung, die Endreinigung sowie meistens auch alle Nebenkosten. Einige Ferienwohnungen verfügen über separate Zähler für Strom und Wasser und rechnen nach Verbrauch ab. In den Preisen ist bei den meisten Betrieben die Kurtaxe nicht enthalten. |
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Lassen Sie sich bitte bei jeder Buchung den genauen Endpreis sowie das Anreise- und Abreisedatum schriftlich bestätigen. Wenn der Gast seine Unterkunft direkt beim Vermieter gebucht hat, sind alle Änderungen, Abbestellungen, Reklamationen und Zahlungen vom Gast auch mit dem Vermieter zu regeln. Erfolgte die Vermittlung durch das ZweiTälerLand, beachten Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil I. Bei Buchungen eines Pauschalangebotes der ZweiTälerLand Tourismus-Gesellschaft gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil II. |
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Nach der Ankunft ist sowohl der Gast als auch der Vermieter zur Gästeanmeldung innerhalb von 24 Stunden verpflichtet. Sofortige Anmeldung liegt im Interesse des Gastes, da er dann die Vorteile der Schwarzwald Gästekarte sofort nutzen kann. Die Anmeldung ist außerdem bei Postzustellung und dringender Nachrichtenübermittlung sehr wichtig. |
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Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer o. ä. bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt worden ist. Danach sind beide Vertragspartner zur Vertragserfüllung verpflichtet. Der Gast kann Schadenersatz verlangen, wenn der Gastgeber die zugesagte Leistung (das Zimmer/die Ferienwohnung) nicht bereithält. Der Gastgeber kann eine Entschädigung erwarten, wenn der Gast die Unterkunft nicht oder nicht für die vereinbarte Zeit in Anspruch nimmt. Die Entschädigung errechnet sich nach dem vereinbarten oder betriebsüblichen Preis abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen, sofern bei Abschluss des Beherbergungsvertrages keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Höhe der ersparten Aufwendungen richtet sich nach dem Einzelfall. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. |
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Reiserücktrittsversicherung. Sie ist international üblich, gehört national leider immer noch zur Ausnahme. Sie kostet wenig, nützt viel und erspart unnötigen Ärger. Wir empfehlen, den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung unmittelbar mit der Buchung vorzunehmen. Formulare gibt es in jedem Reisebüro oder online direkt bei unserem Buchungsservice. |
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Treten irgendwelche Mängel bezüglich der Unterkunft auf, wird der Gast gebeten, dies sofort dem Vermieter mitzuteilen. Falls dennoch keine Abhilfe erfolgt, benachrichtigen Sie bitte uns. Selbstverständlich freuen sich die Vermieter und wir noch mehr über positive Erfahrungen der Gäste. |